ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
RADVERLEIH HIRT
Stand 03.04.2024
Radverleih Hirt Sommer 2024
Die Dienstleistungen werden von dem Unternehmen Sporthaus Ski Hirt GmbH & Co. KG (nachfolgend als Vermieter bezeichnet) erbracht, die Eigentümerin des Mietmaterials ist. Die Mietkonditionen bilden einen integrierenden Bestandteil des Mietvertrages. Mit dessen Unterzeichnung bzw. Bezahlung bestätigt der Mieter, die Mietkonditionen gelesen zu haben und diese bedingungslos zu akzeptieren. Die Bedingungen gelten für unseren Online-Shop, Gruppenreservierungen sowie die Ausleihe vor Ort in den Verleihstationen.
1. Mindestalter des Mieters
- Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen in Begleitung einer erwachsenen Person sein. An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die nicht in Begleitung einer erwachsenen Person sind, dürfen MTB/ Trekkingbikes nur mit schriftlicher Bewilligung der Eltern oder des Vormundes abgegeben werden.
- Das Fahren unserer E-Bikes ist generell nur von Personen ab 12 Jahren erlaubt. Personen unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen E-Bikes ausleihen.
2. Übernahme der Mietgegenstände
- Der Mieter übernimmt den Mietgegenstand in betriebssicherem und sauberem Zustand. Beanstandungen seitens des Mieters müssen dem Vermieter bei der Übergabe und vor Inbetriebnahme gemeldet werden.
- Der Mieter darf den Mietgegenstand nur in verkehrssicherer Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzen. Er darf diesen nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen als dem bestimmungsgemäßen Zweck benutzen.
- Der Mietgegenstand darf nur vom jeweiligen Mieter gefahren werden und nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Der Mietgegenstand darf ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters nicht bei Wettkämpfen, im gewerblichen Verkehr, für eine Fahrt ins Ausland oder zu rechtswidrigen Zwecken verwenden.
- Ein Verleihtag umfasst den Zeitraum von 09:00-17:00 Uhr eines Kalendertages (nicht jedoch 24 Stunden).
- Eine Ausgabe der Verleihräder am Vorabend vor dem Miettag ist ebenso wie eine Rückgabe am Tag nach dem Miettag ausgeschlossen.
3. Pflichten des Mieters/ Vermieters
- Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im abgeschlossenen Zustand abzustellen. Nach 22:00 Uhr ist der Mietgegenstand in einem verschlossenen Raum abzustellen.
- Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist nur mit der Zustimmung des Vermieters vor Beendigung des laufenden Mietverhältnisses möglich. Der Vermieter kann ohne Angabe von Gründen die Verlängerung verweigern.
- Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Zurückgabe des Mietgegenstandes dem Vermieter mitzuteilen.
- Wenn während der Mietzeit ein elektronischer Defekt am Mietgegenstand auftritt, der nicht schnell behoben werden kann, hat der Mieter Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug oder auf Rückerstattung des Mietpreises, wenn alle Bikes verliehen sind. Dies ist ausgeschlossen, wenn der Mieter den Defekt verursacht hat (z.B. nach Sturz).
- Eine verbindliche Reservierung ist direkt vor Ort (inkl. Bezahlung), durch die Buchung im Onlineshop bzw. durch die komplette Anzahlung von 100% des Mietpreises pro Mietgegenstand möglich. Bei Nichtabholung des Mietgegenstandes am jeweiligen Miettag verfällt die geleistete Anzahlung.
- Die Versicherung ist Sache des Mieters. Der Mieter bestätigt mit dem Abschluss des Mietvertrages über eine ausreichende Abdeckung der Risiken zu Verfügungen, welche die Fahrt mit dem Mietgegenstand mit sich bringt.
- Das Benutzen und Tragen der unentgeltlich zur Verfügung gestellten Leihhelme ist freiwillig und erfolgt auf eigenes Risiko. Der Vermieter lehnt jede Haftung in dieser Sache ab.
- Ohne Lichtanlage darf ein Mietgegenstand bei Dunkelheit und Dämmerung nicht betrieben werden.
4. Reparatur
- Ein defekter Mietgegenstand ist immer zum Abgabe-/ Rückgabeort zurückzubringen. Ein in Anspruch genommener Pick-up-Service ist kostenpflichtig. Die Kosten trägt der Mieter selbst. Der Mieter ist für eine eigenständige Organisation des Pick-ups verantwortlich. Die Rückerstattung erfolgt ausschließlich bei elektronischen (Verschließ-)Defekten, die nicht durch den Mieter verursacht wurden (Siehe Punkt 3.4.)
- Wird eine Reparatur notwendig, die durch unsachgemäße Behandlung durch den Mieter entstanden ist oder auf dessen Verschulden beruht, muss dieser hierfür die Kosten übernehmen.
- Bei Verlust oder Beschädigung des E-Bike Schlüssels für Akku und Schloss wird dieser mit 50€ in Rechnung gestellt.
- Die Preise für Defekte/ Verluste sind abhängig vom ausgeliehenen Rad und den aktuellen Preisen der Ersatztteile.
5. Unfall/ Diebstahl
- Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn der Mietgegenstand in einen Unfall verwickelt wurde oder durch Diebstahl abhandengekommen ist. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaigen Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der Etwaigen beteiligten Fahrzeuge enthalten.
- Bei Diebstahl muss der Mieter unverzüglich eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Dem Vermieter ist die Polizeidienststelle und die Diebstahlnummer mitzuteilen. Den entstandenen Schaden trägt der Mieter. Es wird der Zeitwert des Mietgegenstandes berechnet.
6. Haftung
- Der Vermieter haftet nur bei grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Der Mieter hat den Mietgegenstand in demselben Zustand zurückzubringen, indem er ihn übernommen hat.
- Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Mietgegenstandes und für Verletzungen seiner vertraglichen Pflichten. Er haftet für alle daraus entstehenden Schäden, Er hat dann auch die Schadennebenkosten zu ersetzen.
- Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, wird der Mieter von seiner Ersatzpflicht befreit.
7. Rückgabe der Mietgegenstände
- Der Mieter hat den Mietgegenstand spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am Ausgabeort zurückzugeben.
- Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.
- Wird der Mietgegenstand nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter mit jedem angefangenen Tag den Tagesmietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinaus gehenden Schaden zu ersetzen.
- Die Mietgegenstände und ggf. dazugehöriges Zubehör sind an den Ausgabeort zurückzubringen. Andernfalls wird eine Transportpauschale von mindestens 10€ je Rad veranschlagt, falls es sich beim Rückgabeort um eine unserer Verleihstationen handelt. Bei Hinterlegung der Mietgegenstände an einem anderen Ort werden die anfallenden Kosten für die Inanspruchnahme eines Transportunternehmens direkt dem Mieter in Rechnung gestellt.
- Eine geleistete Zahlung wird, auch bei vorzeitiger Rückgabe des Mietgegenstandes, nicht zurückgezahlt und verbleibt beim Vermieter. Nichtgenutzte Mietzeiten werden nicht erstattet.
8. Mietbedingungen speziell für E-Bike
- Das Fahren unserer E-Bike´s ist generell nur von Personen ab 12 Jahren erlaubt. Personen unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen E-Bikes ausleihen.
- Bei einer Mietdauer von mehr als einem Tag, muss der Mieter den Akku des E-Bikes über Nacht am Stromnetz für ca. 4 Stunden aufladen, damit dieses am Folgetag fahrbereit ist. Dazu erhält der Mieter bei einer Mietdauer von mehr als einem Tag eine Ladestation ohne Aufpreis.
- Der Akku ist in einem geschlossenem Raum bei Zimmertemperatur zu lagern und laden.
9. Kinderanhänger
- Das Mindestalter für den Fahrer des Zug-Rades beträgt 16 Jahre. Im Kinderanhänger dürfen nur Kinder im Alter zwischen 2 und 6 Jahren befördert werden (unter Beachtung der maximalen Zuladung). Für die Beförderung übernimmt der Vermieter keine Haftung. Der Transport von Tieren jeglicher Art ist nicht gestattet.
10. Reservierungen
- Reservierungen erlangen ihre Gültigkeit nach Eingang des in Rechnung gestellten Betrages unsererseits. Wenn eine Reservierung nicht im Vorhinein gezahlt wird, obliegt es dem Händler, das Rad anderweitig zu vermieten.
- Bei mehrtägigen Reservierungen entfällt diese, wenn der Mietgegenstand nicht am ersten Tag der Reservierung abgeholt wird.
- Sollte die Reservierung nicht am 1. Miettag abgeholt werden können, ist dies dem Vermieter telefonisch oder per Mail an verleih@ski-hirt.de mitzuteilen. Ansonsten behält sich der Vermieter vor, das Rad anderweitig weiterzuvermieten.
- Eine verspätete Abholung berechtigt nicht zur Mietpreisrückzahlung oder Verschiebung des Mietzeitraums.
11. Stornierung von Onlinebuchungen, per Überweisungen oder vor Ort bezahlten Reservierungen
- Eine Rückzahlung des Mietpreises bei einer Stornierung der Reservierung ist unter folgenden Bedingungen möglich:
- Bei Stornierungen 15 Tage vorher: Rückerstattung der bezahlten Mietkaution abzgl. Bearbeitungsgebühr von 5%
- Bei Stornierungen 14-7 Tage vorher: Rückerstattung 50 % der bezahlten Mietkaution
- Bei Stornierungen 6-2 (= 48 Stunden) Tage vorher: Rückerstattung 25 % der bezahlten Mietkaution
- Bei späteren Stornierungen erfolgt keine Rückerstattung der bezahlten Mietkaution
- Bei Stornierung wegen Verletzung oder Krankheit des Mieters vor Mietbeginn erfolgt unter der Voraussetzung der Vorlage eines ärztlichen Attests eine Erstattung der Mietgebühr für die verletzten/erkrankte Person abzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 10% der Mietkaution.
Die Stornierung muss schriftlich per Mail an verleih@ski-hirt.de erfolgen.
- Die Bearbeitungsgebühr beträgt mindestens 5,- €.
- Bei einer Stornierung am ersten Tag der Miete entfallen jegliche geleisteten Anzahlungen. Auch im Falle einer früheren als vereinbarten Rückgabe hat der Mieter kein Anrecht auf Rückerstattung.
- Bei Erkrankung/Verletzung innerhalb des Mietzeitraumes erfolgt unter der Voraussetzung der Vorlage eines ärztlichen Attests eine Erstattung der Mietgebühr für den restlichen Verleihzeitraum nur für den Verletzten/Erkrankten abzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 10% der Mietkaution bzgl. mindestens jedoch € 5,00.
- Bei Stornierung eines falsch gebuchten Mietobjekts gelten die unter 11. aufgelisteten Stornierungsbedingungen.
- Bei einer Umbuchung bedarf es der Zustimmung des Vermieters.
12. Gruppen
- Als Gruppen gelten zehn oder mehr Personen. Die Gruppe benötigt einen Ansprechpartner von welchem vollständige Kontaktdaten vorliegen müssen. Die Kommunikation findet ausschließlich über den Ansprechpartner der Gruppe statt.
- Bei Gruppenreservierungen besteht keine Möglichkeit einzeln abzurechnen. Die Gruppenteilnehmer haften als Gesamtschuldner.
- Für Gruppenreservierungen gelten gesonderte Stornierungsbedingungen. Siehe unter 13.
- Reservierungen werden mit der Überweisung der in Rechnung gestellten Summe, mindestens jedoch mit einer Anzahlung von 50% auf die Gesamtsumme verbindlich. Die Anzahlung muss 14 Tage vor dem Termin auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Änderungen bzgl. der Überweisung und Anzahlung bedürfen dem Einverständnis des Vermieters. Bei fehlender Anzahlung obliegt es dem Vermieter die Mietgegenstände anderweitig zu vermieten.
- Die Restzahlung der gesamten Mietkaution hat spätestens bei Übernahme der Mietgegenstände zu erfolgen.
- Bei kurzfristigen Änderungen der Gruppengröße wird der Betrag lediglich bei den noch zu zahlenden 50% angepasst. Die Anzahlung des zu viel gebuchten Mietgegenstandes verfällt. Kommt eine zusätzliche Person zur Gruppe hinzu, bedarf dies der Zustimmung des Vermieters.
13. Stornierungsbedingungen für Gruppen
- Bei Stornierung der gesamten Buchung bis zu einer Woche vorher erheben wir 10% der gesamten Mietkosten als Stornierungsgebühr. Die Stornierung muss schriftlich an verleih@ski-hirt.de erfolgen.
- Bei einer späteren Stornierung innerhalb dieser Frist verbleibt die geleistete Anzahlung beim Vermieter.
- Sollte eine Stornierung 7 Tage oder mehr im Voraus erfolgen, greifen die Stornierungsbedingungen gem. 11.1. und 11.7.
14. Abschließendes
- Der volle Mietpreis ist bei Übernahme des Mietgegenstandes durch den Mieter zu zahlen.
- Bei Abholung des Mietgegenstandes ist ein Personaldokument vorzulegen. Dem Mitarbeiter der Verleihstation obliegt es, das Dokument entsprechend zu dokumentieren. Der Mitarbeiter ist berechtigt eine Kaution in Form von Bargeld einzubehalten. Wird das Rad an der Ausgabestation ohne Schäden zurückgegeben, wird die Kaution wieder ausgezahlt. Bei Rückgabe an einer unserer anderen Verleihstation wird die Kaution als Transportkostenpauschale einbehalten. Verursacht der Mieter einen Materialschaden, wird die Kaution als Anzahlung auf die Reparaturkosten einbehalten.
- Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden. Die Mitarbeiter in den Verleihstationen sind nicht befugt Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages vorzunehmen. Diese haben insoweit keine Vertretungsmacht. Solche sind nur durch den Geschäftsführer selbst zulässig.
- Sollten einzelne der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.