ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

VERLEIH, SKISCHULE & INTERSPORT HIRT

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

RADVERLEIH SPORTWELT EGON HIRT

Stand 01.11.2024

Radverleih Sportwelt Egon Hirt Sommer 2024

Die Dienstleistungen werden von dem Unternehmen Sportwelt Schwarzwald e.K. (nachfolgend als Vermieter bezeichnet) erbracht, die Eigentümerin des Mietmaterials ist. Die Mietkonditionen bilden einen integrierenden Bestandteil des Mietvertrages. Mit dessen Unterzeichnung bzw. Bezahlung bestätigt der Mieter, die Mietkonditionen gelesen zu haben und diese bedingungslos zu akzeptieren. Die Bedingungen gelten für unseren Online-Shop, Gruppenreservierungen sowie die Ausleihe vor Ort in den Verleihstationen.

1. Mindestalter des Mieters

  1. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen in Begleitung einer erwachsenen Person sein. An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die nicht in Begleitung einer erwachsenen Person sind, dürfen MTB/ Trekkingbikes nur mit schriftlicher Bewilligung der Eltern oder des Vormundes abgegeben werden.
  2. Das Fahren unserer E-Bikes ist generell nur von Personen ab 12 Jahren erlaubt. Personen unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen E-Bikes ausleihen.

2. Übernahme der Mietgegenstände

  1. Der Mieter übernimmt den Mietgegenstand in betriebssicherem und sauberem Zustand. Beanstandungen seitens des Mieters müssen dem Vermieter bei der Übergabe und vor Inbetriebnahme gemeldet werden.
  2. Der Mieter darf den Mietgegenstand nur in verkehrssicherer Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzen. Er darf diesen nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen als dem bestimmungsgemäßen Zweck benutzen.
  3. Der Mietgegenstand darf nur vom jeweiligen Mieter gefahren werden und nicht an Dritte weitergegeben werden.
  4. Der Mietgegenstand darf ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters nicht bei Wettkämpfen, im gewerblichen Verkehr, für eine Fahrt ins Ausland oder zu rechtswidrigen Zwecken verwenden.
  5. Ein Verleihtag umfasst den Zeitraum von 09:00-17:00 Uhr eines Kalendertages (nicht jedoch 24 Stunden).
  6. Eine Ausgabe der Verleihräder am Vorabend vor dem Miettag ist ebenso wie eine Rückgabe am Tag nach dem Miettag ausgeschlossen.

3. Pflichten des Mieters/ Vermieters

  1. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im abgeschlossenen Zustand abzustellen. Nach 22:00 Uhr ist der Mietgegenstand in einem verschlossenen Raum abzustellen.
  2. Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist nur mit der Zustimmung des Vermieters vor Beendigung des laufenden Mietverhältnisses möglich. Der Vermieter kann ohne Angabe von Gründen die Verlängerung verweigern.
  3. Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Zurückgabe des Mietgegenstandes dem Vermieter mitzuteilen.
  4. Wenn während der Mietzeit ein elektronischer Defekt am Mietgegenstand auftritt, der nicht schnell behoben werden kann, hat der Mieter Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug oder auf Rückerstattung des Mietpreises, wenn alle Bikes verliehen sind. Dies ist ausgeschlossen, wenn der Mieter den Defekt verursacht hat (z.B. nach Sturz).
  5. Eine verbindliche Reservierung ist direkt vor Ort (inkl. Bezahlung), durch die Buchung im Onlineshop bzw. durch die komplette Anzahlung von 100% des Mietpreises pro Mietgegenstand möglich. Bei Nichtabholung des Mietgegenstandes am jeweiligen Miettag verfällt die geleistete Anzahlung.
  6. Die Versicherung ist Sache des Mieters. Der Mieter bestätigt mit dem Abschluss des Mietvertrages über eine ausreichende Abdeckung der Risiken zu Verfügungen, welche die Fahrt mit dem Mietgegenstand mit sich bringt.
  7. Das Benutzen und Tragen der unentgeltlich zur Verfügung gestellten Leihhelme ist freiwillig und erfolgt auf eigenes Risiko. Der Vermieter lehnt jede Haftung in dieser Sache ab.
  8. Ohne Lichtanlage darf ein Mietgegenstand bei Dunkelheit und Dämmerung nicht betrieben werden.

4. Reparatur

  1. Ein defekter Mietgegenstand ist immer zum Abgabe-/ Rückgabeort zurückzubringen. Ein in Anspruch genommener Pick-up-Service ist kostenpflichtig. Die Kosten trägt der Mieter selbst. Der Mieter ist für eine eigenständige Organisation des Pick-ups verantwortlich. Die Rückerstattung erfolgt ausschließlich bei elektronischen (Verschließ-)Defekten, die nicht durch den Mieter verursacht wurden (Siehe Punkt 3.4.)
  2. Wird eine Reparatur notwendig, die durch unsachgemäße Behandlung durch den Mieter entstanden ist oder auf dessen Verschulden beruht, muss dieser hierfür die Kosten übernehmen.
  3. Bei Verlust oder Beschädigung des E-Bike Schlüssels für Akku und Schloss wird dieser mit 50€ in Rechnung gestellt.
  4. Die Preise für Defekte/ Verluste sind abhängig vom ausgeliehenen Rad und den aktuellen Preisen der Ersatztteile.

 

5. Unfall/ Diebstahl

  1. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn der Mietgegenstand in einen Unfall verwickelt wurde oder durch Diebstahl abhandengekommen ist. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaigen Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der Etwaigen beteiligten Fahrzeuge enthalten.
  2. Bei Diebstahl muss der Mieter unverzüglich eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Dem Vermieter ist die Polizeidienststelle und die Diebstahlnummer mitzuteilen. Den entstandenen Schaden trägt der Mieter. Es wird der Zeitwert des Mietgegenstandes berechnet.

6. Haftung

  1. Der Vermieter haftet nur bei grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Der Mieter hat den Mietgegenstand in demselben Zustand zurückzubringen, indem er ihn übernommen hat.
  3. Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Mietgegenstandes und für Verletzungen seiner vertraglichen Pflichten. Er haftet für alle daraus entstehenden Schäden, Er hat dann auch die Schadennebenkosten zu ersetzen.
  4. Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, wird der Mieter von seiner Ersatzpflicht befreit.

7. Rückgabe der Mietgegenstände 

  1. Der Mieter hat den Mietgegenstand spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am Ausgabeort zurückzugeben.
  2. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.
  3. Wird der Mietgegenstand nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter mit jedem angefangenen Tag den Tagesmietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinaus gehenden Schaden zu ersetzen.
  4. Die Mietgegenstände und ggf. dazugehöriges Zubehör sind an den Ausgabeort zurückzubringen. Andernfalls wird eine Transportpauschale von mindestens 10€ je Rad veranschlagt, falls es sich beim Rückgabeort um eine unserer Verleihstationen handelt. Bei Hinterlegung der Mietgegenstände an einem anderen Ort werden die anfallenden Kosten für die Inanspruchnahme eines Transportunternehmens direkt dem Mieter in Rechnung gestellt.
  5. Eine geleistete Zahlung wird, auch bei vorzeitiger Rückgabe des Mietgegenstandes, nicht zurückgezahlt und verbleibt beim Vermieter. Nichtgenutzte Mietzeiten werden nicht erstattet.

8. Mietbedingungen speziell für E-Bike

  1. Das Fahren unserer E-Bike´s ist generell nur von Personen ab 12 Jahren erlaubt. Personen unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen E-Bikes ausleihen.
  2. Bei einer Mietdauer von mehr als einem Tag, muss der Mieter den Akku des E-Bikes über Nacht am Stromnetz für ca. 4 Stunden aufladen, damit dieses am Folgetag fahrbereit ist. Dazu erhält der Mieter bei einer Mietdauer von mehr als einem Tag eine Ladestation ohne Aufpreis.
  3. Der Akku ist in einem geschlossenem Raum bei Zimmertemperatur zu lagern und laden.

9. Kinderanhänger

  1. Das Mindestalter für den Fahrer des Zug-Rades beträgt 16 Jahre. Im Kinderanhänger dürfen nur Kinder im Alter zwischen 2 und 6 Jahren befördert werden (unter Beachtung der maximalen Zuladung). Für die Beförderung übernimmt der Vermieter keine Haftung. Der Transport von Tieren jeglicher Art ist nicht gestattet.

10. Reservierungen

  1. Reservierungen erlangen ihre Gültigkeit nach Eingang des in Rechnung gestellten Betrages unsererseits. Wenn eine Reservierung nicht im Vorhinein gezahlt wird, obliegt es dem Händler, das Rad anderweitig zu vermieten.
  2. Bei mehrtägigen Reservierungen entfällt diese, wenn der Mietgegenstand nicht am ersten Tag der Reservierung abgeholt wird.
  3. Sollte die Reservierung nicht am 1. Miettag abgeholt werden können, ist dies dem Vermieter telefonisch oder per Mail an verleih@ski-hirt.de mitzuteilen. Ansonsten behält sich der Vermieter vor, das Rad anderweitig weiterzuvermieten.
  4. Eine verspätete Abholung berechtigt nicht zur Mietpreisrückzahlung oder Verschiebung des Mietzeitraums.

11. Stornierung von Onlinebuchungen, per Überweisungen oder vor Ort bezahlten Reservierungen

  1. Eine Rückzahlung des Mietpreises bei einer Stornierung der Reservierung ist unter folgenden Bedingungen möglich:
    • Bei Stornierungen 15 Tage vorher: Rückerstattung der bezahlten Mietkaution abzgl. Bearbeitungsgebühr von 5%
    • Bei Stornierungen 14-7 Tage vorher: Rückerstattung 50 % der bezahlten Mietkaution
    • Bei Stornierungen 6-2 (= 48 Stunden) Tage vorher: Rückerstattung 25 % der bezahlten Mietkaution
    • Bei späteren Stornierungen erfolgt keine Rückerstattung der bezahlten Mietkaution
    • Bei Stornierung wegen Verletzung oder Krankheit des Mieters vor Mietbeginn erfolgt unter der Voraussetzung der Vorlage eines ärztlichen Attests eine Erstattung der Mietgebühr für die verletzten/erkrankte Person abzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 10% der Mietkaution.

         Die Stornierung muss schriftlich per Mail an verleih@ski-hirt.de erfolgen.

  1. Die Bearbeitungsgebühr beträgt mindestens 5,- €.
  2. Bei einer Stornierung am ersten Tag der Miete entfallen jegliche geleisteten Anzahlungen. Auch im Falle einer früheren als vereinbarten Rückgabe hat der Mieter kein Anrecht auf Rückerstattung.
  3. Bei Erkrankung/Verletzung innerhalb des Mietzeitraumes erfolgt unter der Voraussetzung der Vorlage eines ärztlichen Attests eine Erstattung der Mietgebühr für den restlichen Verleihzeitraum nur      für den Verletzten/Erkrankten abzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 10% der Mietkaution bzgl. mindestens jedoch € 5,00.
  4. Bei Stornierung eines falsch gebuchten Mietobjekts gelten die unter 11. aufgelisteten Stornierungsbedingungen.
  5. Bei einer Umbuchung bedarf es der Zustimmung des Vermieters.

     12. Gruppen

    1. Als Gruppen gelten zehn oder mehr Personen. Die Gruppe benötigt einen Ansprechpartner von welchem vollständige Kontaktdaten vorliegen müssen. Die Kommunikation findet ausschließlich über den Ansprechpartner der Gruppe statt.
    2. Bei Gruppenreservierungen besteht keine Möglichkeit einzeln abzurechnen. Die Gruppenteilnehmer haften als Gesamtschuldner.
    3. Für Gruppenreservierungen gelten gesonderte Stornierungsbedingungen. Siehe unter 13.
    4. Reservierungen werden mit der Überweisung der in Rechnung gestellten Summe, mindestens jedoch mit einer Anzahlung von 50% auf die Gesamtsumme verbindlich. Die Anzahlung muss 14 Tage vor dem Termin auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Änderungen bzgl. der Überweisung und Anzahlung bedürfen dem Einverständnis des Vermieters. Bei fehlender Anzahlung obliegt es dem Vermieter die Mietgegenstände anderweitig zu vermieten.
    5. Die Restzahlung der gesamten Mietkaution hat spätestens bei Übernahme der Mietgegenstände zu erfolgen.
    6. Bei kurzfristigen Änderungen der Gruppengröße wird der Betrag lediglich bei den noch zu zahlenden 50% angepasst. Die Anzahlung des zu viel gebuchten Mietgegenstandes verfällt. Kommt eine zusätzliche Person zur Gruppe hinzu, bedarf dies der Zustimmung des Vermieters.

    13. Stornierungsbedingungen für Gruppen

    1. Bei Stornierung der gesamten Buchung bis zu einer Woche vorher erheben wir 10% der gesamten Mietkosten als Stornierungsgebühr. Die Stornierung muss schriftlich an verleih@ski-hirt.de erfolgen.
    2. Bei einer späteren Stornierung innerhalb dieser Frist verbleibt die geleistete Anzahlung beim Vermieter.
    3. Sollte eine Stornierung 7 Tage oder mehr im Voraus erfolgen, greifen die Stornierungsbedingungen gem. 11.1. und 11.7.

    14. Abschließendes

    1. Der volle Mietpreis ist bei Übernahme des Mietgegenstandes durch den Mieter zu zahlen.
    2. Bei Abholung des Mietgegenstandes ist ein Personaldokument vorzulegen. Dem Mitarbeiter der Verleihstation obliegt es, das Dokument entsprechend zu dokumentieren. Der Mitarbeiter ist berechtigt eine Kaution in Form von Bargeld einzubehalten. Wird das Rad an der Ausgabestation ohne Schäden zurückgegeben, wird die Kaution wieder ausgezahlt. Bei Rückgabe an einer unserer anderen Verleihstation wird die Kaution als Transportkostenpauschale einbehalten. Verursacht der Mieter einen Materialschaden, wird die Kaution als Anzahlung auf die Reparaturkosten einbehalten.
    3. Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden. Die Mitarbeiter in den Verleihstationen sind nicht befugt Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages vorzunehmen. Diese haben insoweit keine Vertretungsmacht. Solche sind nur durch den Geschäftsführer selbst zulässig.
    4. Sollten einzelne der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

    SKIVERLEIH SPORTWELT EGON HIRT

    1. 
    Der Reservierungsauftrag erlangt Gültigkeit mit Erhalt der Buchungsbestätigung.

    2. 
    Wir halten Ihre Reservierung bis Geschäftsschluss des ersten Reservierungstages aufrecht. Nach dieser Frist verliert die Reservierung ihre Gültigkeit. Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen die Reservierung nicht in Anspruch nehmen können, erstatten wir bis zum Tag vor Reservierungsbeginn eine geleistete Zahlung abzgl. 5% Bearbeitungsgebühr vom Verleihpreis (jedoch mindestens € 5,00 Bearbeitungsgebühr) für die Reservierung zurück. Ab dem 1.Tag der Reservierung verfällt die Anzahlung.

    3. 
    Der Mietvertrag kommt zwischen dem buchenden Kunden und der Sportwelt Schwarzwald e.K. mit Zahlung des gesamten Mietpreises durch den Mieter zustande. Bis zur vollständigen Zahlung des Mietpreises erfolgt daher keine Herausgabe des Mietgegenstandes durch den Vermieter. Sollte davon abweichend der Vermieter im Ausnahmefall das Zustandekommen des Mietvertrages ausdrücklich an andere Bedingungen knüpfen – sodass dieser etwa schon durch bloße Übergabe des Mietgegenstandes zustande kommt - gilt dieser ausnahmsweise ausdrücklich vereinbarte abweichende Vorschlag als vereinbart.

    4. 
    Der Mietpreis gilt nur für aufeinanderfolgende Tage.

    5. 
    Auch in den Fällen höherer Gewalt, insbesondere bei ungünstiger Witterung, bleibt die Mietzinszahlungspflicht aufrecht.

    6. 
    Bei Verletzung oder Krankheit des Mieters während aufrechter Miete gilt unter der Voraussetzung der Vorlage eines ärztlichen Attests und der sofortigen Rückgabe des Mietgegenstandes, dass ab dem Zeitpunkt der Ausstellung des ärztlichen Attests keine Miete zu zahlen ist und eine Geldrückgabe für die restliche bereits bezahlte Mietdauer erfolgt.

    Bei einer verfrühten Rückgabe innerhalb des Mietzeitraumes erfolgt keine Rückgabe der bereits erfolgten Zahlung für den nicht genutzten Zeitraum.

    7. 
    Eine Weitergabe des Mietgegenstandes an Dritte ist untersagt.

    8. 
    Vor Herausgabe des Mietgegenstandes ist eine Sicherstellung (Kaution) zu leisten. Diese kann ein Personaldokument, ein Kreditkartenbeleg oder Bargeld sein. Die Hinterlegung der Sicherstellung gilt nicht als möglicher Kaufpreis für die Ausrüstungsteile.

    9. 
    Der Mietgegenstand ist grundsätzlich nicht gegen Bruch und Diebstahl versichert. Im Schadenfall, also bei Bruch oder Diebstahl, ist ein Selbstbehalt wie folgt zu entrichten:

    ALPIN:

    a. bei Buchung der Basic Class:        SKI  € 195,-                 SCHUH  € 100,-                pro STOCK: € 10,-
    b. bei Buchung der VIP Class:           SKI  € 250,-                 SCHUH  € 150,-                pro STOCK: € 10,-
    c. bei Buchung der Exclusiv Class:     SkI  € 350,-                 SCHUH  € 200,-               pro STOCK: € 10,-
    d. bei Buchung Junior oder Bambini:  SKI  € 90,-                  SCHUH   € 50,-                 pro STOCK: € 10,-

    NORDIC:

    a. bei Buchung der Basic Class:       SKI € 100,-                   SCHUH € 50,-              pro     STOCK-ALU € 10,-    STOCK CARBON:  € 50,-
    b. bei Buchung der VIP Class:          SKI € 150,-                   SCHUH € 50,-              pro     STOCK-ALU € 10,-    STOCK CARBON:  € 50,-
    c. bei Buchung der Exclusiv Class:   SKI € 250,-                   SCHUH € 100,-            pro     STOCK-ALU € 10,-    STOCK CARBON:  € 50,-
    d. Verlust der Skistockschlaufe         Schlaufe € 10,-

    e. bei Defekt der Bindung:                        € 20,-

    SNOWBOARD:

    a. bei Buchung der Basic Class:        SB  € 195,-                 SCHUH  € 100,-  

    RODEL:        

    Rodel € 50,-

     

    SCHNEESCHUHE:

    Schneeschuhe  € 100,-            pro STOCK Alu € 10,-                pro STOCK Carbon € 50,-

     

    Im Fall eines Diebstahls ist in jedem Fall die Vorlage einer polizeilichen Anzeige erforderlich.

    Im Fall von mutwilligen Beschädigungen hat der Mieter die Reparaturkosten zu zahlen, sollte eine Reparatur aus diesem Grund nicht möglich sein, ersetzt der Mieter den Zeitwert des Produktes.

    10. 
    Vermietungen nach 16.00 Uhr werden erst ab dem darauffolgenden Kalendertag berechnet. Bei Rückgabe des Mietgegenstandes vor 10.00 Uhr wird der laufende Kalendertag nicht berechnet.

    11. 
    Skischuhe werden an die Skibindung angepasst, beide Mietgegenstände entsprechend den sicherheitstechnischen Vorgaben der ISO-Norm 11088. Im Zuge der Übergabe des Mietgegenstandes wird eine gesonderte sicherheitstechnische Überprüfung und Einstellung nach ISO-/ÖNORM jedoch nicht vorgenommen. 

    12. 
    Für Unfälle aller Art wird keine Haftung übernommen, insbesondere haftet der Vermieter nicht für Schäden, die aufgrund einer falschen Angabe des Mieters – insbesondere im Zusammenhang mit der Bindungseinstellung - entstehen.

    13. Stornierung von Onlinebuchungen, per Überweisungen oder vor Ort bezahlten Reservierungen

    13.1. Eine Stornierung der Reservierung ist unter folgenden Bedingungen möglich:

    • Bei Stornierungen  15 Tage vorher Rückerstattung der bezahlten Mietkaution abzgl. Bearbeitungsgebühr von 5%
    • Bei Stornierungen  14-7 Tage vorher Rückerstattung 50 % der bezahlten Mietkaution
    • Bei Stornierungen  6-2 (= 48 Stunden) Tage vorher Rückerstattung 25 % der bezahlten Mietkaution
    • Bei späteren Stornierungen erfolgt keine Rückerstattung der bezahlten Mietkaution
    • Bei Stornierung wegen Verletzung oder Krankheit des Mieters vor Mietbeginn erfolgt unter der Voraussetzung der Vorlage eines ärztlichen Attests eine Erstattung der Mietgebühr für die verletzten/erkrankte Person abzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 10% der Mietkaution bzgl. mindestens € 5,00.

    Die Stornierung muss schriftlich per Mail an verleih@ski-hirt.de erfolgen

    13.2. Bei einer Stornierung am ersten Tag der Miete entfallen jegliche geleisteten Anzahlungen. Auch im Falle einer früheren als vereinbarten Rückgabe hat der Mieter kein Anrecht auf Rückerstattung.

    13.3. Bei Erkrankung/Verletzung innerhalb des Mietzeitraumes erfolgt unter der Voraussetzung der Vorlage eines ärztlichen Attests eine Erstattung der Mietgebühr für den restlichen Verleihzeitraum nur für den Verletzten/Erkrankten abzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 10% der Mietkaution bzgl. mindestens € 5,00.

    Gerichtsstand, Erfüllungsort und Rechtswahl

    Erfüllungsort ist der zentrale Niederlassungsort der Skischule/des Skiverleihs. Für Streitigkeiten ist das am Sitz der zentralen Niederlassung der Skischule/des Skiverleihs zuständige Gericht zuständig. Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch.

    SKISCHULE EGON HIRT

    1. Verkleinert sich eine Gruppe auf weniger als 5 Teilnehmer, behalten wir uns das Recht vor, diese zusammenzulegen, oder die Unterrichtsstundenanzahl zu verkürzen.

    2. Privatunterricht muss bis am Vorabend annulliert werden, sonst wird der volle Kurspreis berechnet.

    3. Preise gelten für Ski- und Snowboardkurse und für alle Altersstufen.

    4. Bei Anmeldung bitte immer Vorkenntnisse bzw. angeben.

    5. Treffpunkt ist jeweils 15 Minuten vor Kursbeginn.

    6. Mehrtageskurse finden nur an aufeinanderfolgenden Tagen statt. Kursverlängerungen sind nur bis 16:30 Uhr des Vortages buchbar und sind ebenfalls nur an aufeinander folgenden Tagen möglich.

    7. Die Kurskarten der Schneesportschule sind nicht übertragbar.

    8. Maximale Kurszeit 6 Tage, danach erfolgt ein neuer Kurs.

    9. Mehrmaliger Lehrerwechsel ist aufgrund der flexiblen Organisation möglich.

    10. Grundsätzlich findet der Schneesportunterricht bei jedem Wetter statt, gebuchter Unterricht kann nur annulliert werden, wenn die Lifte und Bahnen den Betrieb einstellen und dadurch das Ski- und Snowboard fahren unmöglich ist.

    11. Kurspreise gelten für Betreuung ohne Liftgebühr und Materialkosten, außer es steht anders dabei.

    12. Wir lehnen jegliche Haftung für Unfälle, die sich während oder vor dem Skiunterricht ereignen und für deren Folgen ab. Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Kursteilnehmer.

    13. Buchungen sind bis 48 Stunden vor Beginn stornierbar, es wird eine Bearbeitungsgebühr von 10%, jedoch mindestens EUR 5,- berechnet.

    14. Preisrückerstattung wegen Verletzung oder Krankheit nur mit ärztlicher Bestätigung, es wird eine Bearbeitungsgebühr von 10%, jedoch mindestens EUR 5,- berechnet. Nur nicht genützte Tage (Differenzbetrag) werden rückerstattet. Die Information über die Kursabsage wegen Krankheit muss bis spätestens 1 Stunde vor Kursbeginn schriftlich an skischule@ski-hirt.de erfolgen.

    15. Allen Lieferungen und Leistungen der Skischule aufgrund von Onlinebestellungen über das Internet oder andere Onlinedienste liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde.

    Inhalt des Onlineangebotes

    Die Skischule und der Skiverleih von Sporthaus Ski-Hirt GmbH & Co. KG und der Schneesportschule Egon Hirt übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
    Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.