ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

SKIVERLEIH HIRT

1. 
Der Reservierungsauftrag erlangt Gültigkeit mit Erhalt der Buchungsbestätigung.

2. 
Wir halten Ihre Reservierung bis Geschäftsschluss des ersten Reservierungstages aufrecht. Nach dieser Frist verliert die Reservierung ihre Gültigkeit. Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen die Reservierung nicht in Anspruch nehmen können, erstatten wir bis zum Tag vor Reservierungsbeginn eine geleistete Zahlung abzgl. 5% Bearbeitungsgebühr vom Verleihpreis (jedoch mindestens€ 5,00 Bearbeitungsgebühr) für die Reservierung zurück. Ab dem 1.Tag der Reservierung verfällt die Anzahlung.

3. 
Der Mietvertrag kommt zwischen dem buchenden Kunden und der jeweiligen INTERSPORT HIRT Filiale (Shop) bei dem Sie Ihre Ausrüstung abholen und zurückgeben mit Zahlung des gesamten Mietpreises durch den Mieter zustande. Bis zur vollständigen Zahlung des Mietpreises erfolgt daher keine Herausgabe des Mietgegenstandes durch den Vermieter. Sollte davon abweichend der Vermieter im Ausnahmefall das Zustandekommen des Mietvertrages ausdrücklich an andere Bedingungen knüpfen – sodass dieser etwa schon durch bloße Übergabe des Mietgegenstandes zustande kommt - gilt dieser ausnahmsweise ausdrücklich vereinbarte abweichende Vorschlag als vereinbart.

4. 
Der Mietpreis gilt nur für aufeinanderfolgende Tage.

5. 
Auch in den Fällen höherer Gewalt, insbesondere bei ungünstiger Witterung, bleibt die Mietzinszahlungspflicht aufrecht.

6. 
Bei Verletzung oder Krankheit des Mieters während aufrechter Miete gilt unter der Voraussetzung der Vorlage eines ärztlichen Attests und der sofortigen Rückgabe des Mietgegenstandes, dass ab dem Zeitpunkt der Ausstellung des ärztlichen Attests keine Miete zu zahlen ist und eine Geldrückgabe für die restliche bereits bezahlte Mietdauer erfolgt.

Bei einer verfrühten Rückgabe innerhalb des Mietzeitraumes erfolgt keine Rückgabe der bereits erfolgten Zahlung für den nicht genutzten Zeitraum.

7. 
Eine Weitergabe des Mietgegenstandes an Dritte ist untersagt.

8. 
Vor Herausgabe des Mietgegenstandes ist eine Sicherstellung (Kaution) zu leisten. Diese kann ein Personaldokument, ein Kreditkartenbeleg oder Bargeld sein. Die Hinterlegung der Sicherstellung gilt nicht als möglicher Kaufpreis für die Ausrüstungsteile.

9. 
Der Mietgegenstand ist grundsätzlich nicht gegen Bruch und Diebstahl versichert. Im Schadenfall, also bei Bruch oder Diebstahl, ist ein Selbstbehalt wie folgt zu entrichten:

ALPIN:

a. bei Buchung der Basic Class:        SKI  € 195,-                 SCHUH  € 100,-                pro STOCK: € 10,-
b. bei Buchung der VIP Class:           SKI  € 250,-                 SCHUH  € 150,-                pro STOCK: € 10,-
c. bei Buchung der Exclusiv Class:     SkI  € 350,-                 SCHUH  € 200,-               pro STOCK: € 10,-
d. bei Buchung Junior oder Bambini:  SKI  € 90,-                  SCHUH   € 50,-                 pro STOCK: € 10,-

NORDIC:

a. bei Buchung der Basic Class:       SKI € 100,-                   SCHUH € 50,-              pro     STOCK-ALU € 10,-    STOCK CARBON:  € 50,-
b. bei Buchung der VIP Class:          SKI € 150,-                   SCHUH € 50,-              pro     STOCK-ALU € 10,-    STOCK CARBON:  € 50,-
c. bei Buchung der Exclusiv Class:   SKI € 250,-                   SCHUH € 100,-            pro     STOCK-ALU € 10,-    STOCK CARBON:  € 50,-
d. Verlust der Skistockschlaufe         Schlaufe € 10,-

e. bei Defekt der Bindung:                        € 20,-

SNOWBOARD:

a. bei Buchung der Basic Class:        SB  € 195,-                 SCHUH  € 100,-  

RODEL:        

Rodel € 50,-

 

SCHNEESCHUHE:

Schneeschuhe  € 100,-            pro STOCK Alu € 10,-                pro STOCK Carbon € 50,-

 

Im Fall eines Diebstahls ist in jedem Fall die Vorlage einer polizeilichen Anzeige erforderlich.

Im Fall von mutwilligen Beschädigungen hat der Mieter die Reparaturkosten zu zahlen, sollte eine Reparatur aus diesem Grund nicht möglich sein, ersetzt der Mieter den Zeitwert des Produktes.

10. 
Vermietungen nach 16.00 Uhr werden erst ab dem darauffolgenden Kalendertag berechnet. Bei Rückgabe des Mietgegenstandes vor 10.00 Uhr wird der laufende Kalendertag nicht berechnet.

11. 
Skischuhe werden an die Skibindung angepasst, beide Mietgegenstände entsprechend den sicherheitstechnischen Vorgaben der ISO-Norm 11088. Im Zuge der Übergabe des Mietgegenstandes wird eine gesonderte sicherheitstechnische Überprüfung und Einstellung nach ISO-/ÖNORM jedoch nicht vorgenommen. 

12. 
Für Unfälle aller Art wird keine Haftung übernommen, insbesondere haftet der Vermieter nicht für Schäden, die aufgrund einer falschen Angabe des Mieters – insbesondere im Zusammenhang mit der Bindungseinstellung - entstehen.

13. Stornierung von Onlinebuchungen, per Überweisungen oder vor Ort bezahlten Reservierungen

13.1. Eine Stornierung der Reservierung ist unter folgenden Bedingungen möglich:

  • Bei Stornierungen  15 Tage vorher Rückerstattung der bezahlten Mietkaution abzgl. Bearbeitungsgebühr von 5%
  • Bei Stornierungen  14-7 Tage vorher Rückerstattung 50 % der bezahlten Mietkaution
  • Bei Stornierungen  6-2 (= 48 Stunden) Tage vorher Rückerstattung 25 % der bezahlten Mietkaution
  • Bei späteren Stornierungen erfolgt keine Rückerstattung der bezahlten Mietkaution
  • Bei Stornierung wegen Verletzung oder Krankheit des Mieters vor Mietbeginn erfolgt unter der Voraussetzung der Vorlage eines ärztlichen Attests eine Erstattung der Mietgebühr für die verletzten/erkrankte Person abzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 10% der Mietkaution bzgl. mindestens € 5,00.

Die Stornierung muss schriftlich per Mail an verleih@ski-hirt.de erfolgen

13.2. Bei einer Stornierung am ersten Tag der Miete entfallen jegliche geleisteten Anzahlungen. Auch im Falle einer früheren als vereinbarten Rückgabe hat der Mieter kein Anrecht auf Rückerstattung.

13.3. Bei Erkrankung/Verletzung innerhalb des Mietzeitraumes erfolgt unter der Voraussetzung der Vorlage eines ärztlichen Attests eine Erstattung der Mietgebühr für den restlichen Verleihzeitraum nur für den Verletzten/Erkrankten abzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 10% der Mietkaution bzgl. mindestens € 5,00.

Gerichtsstand, Erfüllungsort und Rechtswahl

Erfüllungsort ist der zentrale Niederlassungsort der Skischule/des Skiverleihs. Für Streitigkeiten ist das am Sitz der zentralen Niederlassung der Skischule/des Skiverleihs zuständige Gericht zuständig. Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch.